Willkommen bei der FL-Treuhand
Auf den folgenden Seiten steht Wissenswertes zum Thema Steuern und über unsere Kanzlei.
Im Monat Dezember 2024 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:
Steuertermine (Fälligkeit):
- Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.12.2024
- Lohnsteuer (Monatszahler): 10.12.2024
- Einkommensteuer (vierteljährlich): 10.12.2024
- Kirchensteuer (vierteljährlich): 10.12.2024
- Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 10.12.2024
Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen.
Beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.12.2024. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt.
Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit):
Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Dezember 2024 am 23.12.2024.